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   LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2015 - 5 Sa 592/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,10645
LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2015 - 5 Sa 592/14 (https://dejure.org/2015,10645)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.04.2015 - 5 Sa 592/14 (https://dejure.org/2015,10645)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. April 2015 - 5 Sa 592/14 (https://dejure.org/2015,10645)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 66 Abs 1 ArbGG, § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 524 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anforderungen an die Ausgangskontrolle

  • IWW

    § 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 222 Abs. 2 ZPO, § 193 BGB, § 233 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 516 Abs. 1 ZPO, § 524 Abs. 4 ZPO, §§ 97 Abs. 1, 92 Abs. 2 ZPO, § 63 Abs. 2 Satz 2 GKG, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Fristenkontrolle

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 66 Abs. 1 S. 1; ZPO § 233
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.11.2014 - VIII ZB 38/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Anforderungen an die

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2015 - 5 Sa 592/14
    Eine solche zusätzliche Kontrolle ist bereits deswegen notwendig, weil selbst bei sachgerechten Organisationsabläufen individuelle Bearbeitungsfehler auftreten können, die es nach Möglichkeit aufzufinden und zu beheben gilt (BGH 04.11.2014 - VIII ZB 38/14 - NJW 2015, 253, mwN).

    Sie muss gewährleisten, dass am Ende eines jeden Arbeitstages von einer dazu beauftragten Bürokraft geprüft wird, welche fristwahrenden Schriftsätze hergestellt, abgesandt oder zumindest versandfertig gemacht worden sind und ob diese mit den im Fristenkalender vermerkten Sachen übereinstimmen (BGH 07.01.2015 - IV ZB 14/14 - Juris; 04.11.2014 - VIII ZB 38/14 - aaO; jeweils mwN).

  • BGH, 12.04.2011 - VI ZB 6/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2015 - 5 Sa 592/14
    Erforderlich ist eine konkrete Anweisung - etwa in dem Sinne, dass die Frist erst gestrichen wird, wenn der fristwahrende Schriftsatz in ein Postausgangsfach der Kanzlei gelegt wird, von wo aus er unmittelbar zum Briefkasten gebracht wird (BGH 12.04.2011 - VI ZB 6/10 - Rn. 7, NJW 2011, 2051).
  • BGH, 07.01.2015 - IV ZB 14/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Fristen- und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2015 - 5 Sa 592/14
    Sie muss gewährleisten, dass am Ende eines jeden Arbeitstages von einer dazu beauftragten Bürokraft geprüft wird, welche fristwahrenden Schriftsätze hergestellt, abgesandt oder zumindest versandfertig gemacht worden sind und ob diese mit den im Fristenkalender vermerkten Sachen übereinstimmen (BGH 07.01.2015 - IV ZB 14/14 - Juris; 04.11.2014 - VIII ZB 38/14 - aaO; jeweils mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2017 - 6 Sa 315/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - anwaltliche Sorgfaltspflicht -

    Eine solche zusätzliche Kontrolle ist bereits deswegen notwendig, weil selbst bei sachgerechten Organisationsabläufen individuelle Bearbeitungsfehler auftreten können, die es nach Möglichkeit aufzufinden und zu beheben gilt (BGH 04. November 2014 - VIII ZB 38/14 - Rn. 8; vgl. LAG Rheinland-Pfalz 23. April 2015 - 5 Sa 592/14 - Rn. 17, jeweils mwN, jeweils zitiert nach juris).

    Sie muss gewährleisten, dass am Ende eines jeden Arbeitstages von einer dazu beauftragten Bürokraft geprüft wird, welche fristwahrenden Schriftsätze hergestellt, abgesandt oder zumindest versandfertig gemacht worden sind und ob diese mit den im Fristenkalender vermerkten Sachen übereinstimmen (BGH 07. Januar 2015 - IV ZB 14/14 - Rn. 8; 04. November 2014 - VIII ZB 38/14 - Rn. 9; jeweils mwN; LAG Rheinland-Pfalz 23. April 2015 - 5 Sa 592/14 - Rn. 18, aaO).

  • OLG Dresden, 19.05.2016 - 5 U 511/16
    Diese allabendliche Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze dient nicht allein dazu, zu überprüfen, ob sich aus den Eintragungen im Fristenkalender noch unerledigt gebliebene Fristsachen ergeben, sondern hat vielmehr auch den Zweck, festzustellen, ob möglicherweise in einer bereits als erledigt vermerkten Fristsache die fristwahrende Handlung noch aussteht, weil selbst bei sachgerechten Organisationsabläufen individuelle Bearbeitungsfehler auftreten können, die es nach Möglichkeit aufzufinden und zu beheben gilt (BGH, Beschluss vom 25.02.2016 - III ZB 42/15 -, a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.04.2015 - 5 Sa 592/14 -, zitiert nach juris Rn. 17, 21; Senatsbeschluss vom 01.10.2015 - 5 U 1418/15 -).
  • OLG Dresden, 19.05.2016 - 5 U 512/16
    Diese allabendliche Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze dient nicht allein dazu, zu überprüfen, ob sich aus den Eintragungen im Fristenkalender noch unerledigt gebliebene Fristsachen ergeben, sondern hat vielmehr auch den Zweck, festzustellen, ob möglicherweise in einer bereits als erledigt vermerkten Fristsache die fristwahrende Handlung noch aussteht, weil selbst bei sachgerechten Organisationsabläufen individuelle Bearbeitungsfehler auftreten können, die es nach Möglichkeit aufzufinden und zu beheben gilt (BGH, Beschluss vom 25.02.2016 - III ZB 42/15 -, a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.04.2015 - 5 Sa 592/14 -, zitiert nach juris Rn. 17, 21; Senatsbeschluss vom 01.10.2015 - 5 U 1418/15 -).
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